DAS STEUERRECHT IST SO KOMPLIZIERT UND UNDURCHSCHAUBAR WIE NEBEL MIT SICHTWEITE UNTER 50 METER.

Heinrich List, ehem. Präsident des BFH

Nicht mit uns

Wir sorgen für Durchblick. Umfassend. Individuell.

Mit großem Engagement und hoher Qualität begleiten wir Sie als zuverlässiger Partner
durch das Steuerrecht. Ihr Erfolg ist unser Antrieb.


  • Wir beraten Sie in allen steuerlichen, rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen – individuell, strategisch und umfassend. Als Unternehmen oder Privatperson.

  • Wir unterstützen Sie dabei, unternehmerische sowie betriebliche Herausforderungen anzunehmen, zu analysieren und zu bewältigen. Von der Gründung bis zur Nachfolgeregelung.

  • Unsere Leistungen gehen dabei über die reine Beratung hinaus. Wir betreuen Sie auch bei der Entwicklung und Umsetzung konkreter Maßnahmen vor Ort. Kompetent und vorausschauend.

Der Mensch ist stets Mittelpunkt unserer Arbeit. Komplexe Sachverhalte erklären wir verständlich. Unsere Leistungen sind auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Situationen maßgeschneidert. Beratung „von der Stange“ gibt es bei uns nicht.

Wir sind gerne für Sie da

Unser Team stellt sich vor


Aktuelles

Aktuelle Informationen aus der Kanzlei und dem Steuerrecht


12. September 2025

DOPPELTE HAUSHALTSFÜHRUNG: KOSTENBETEILIGUNG WIRD BEI SINGLEHAUSHALTEN NICHT GEPRÜFT

Die heutige Arbeitswelt verlangt Arbeitnehmern eine hohe Flexibilität ab – insbesondere Jobeinsteiger müssen sich räumlich flexibel zeigen. Wer sein gewohntes Lebensumfeld nicht aufgeben will oder kann, richtet sich am Arbeitsort häufig eine Zweitwohnung ein und pendelt an den Wochenenden zurück zu seinem Lebensmittelpunkt. Der Fiskus hält für diesen Spagat einen Werbungskostenabzug für eine doppelte Haushaltsführung…

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12. September 2025

MEHRWERTSTEUERBEFREIUNG UND ZOLLPFLICHTEN: NEUES URTEIL ZUM REIMPORT VON WAREN

Im System der EU spielt die Mehrwertsteuerbefreiung bei der Wiedereinfuhr von Waren eine zentrale Rolle, insbesondere um Unternehmen bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu entlasten. Eine wichtige Frage dabei ist, ob formale Fehler bei der Wiedereinfuhr – wie etwa das Versäumnis, Waren zollrechtlich anzumelden – automatisch zum Verlust der Mehrwertsteuerbefreiung führen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in…

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12. September 2025

KEIN VERSCHULDEN AN FRISTVERSÄUMNIS: LANGWIERIGE ANWALTSSUCHE IN KOMPLEXEM FALL RECHTFERTIGT EINE WIEDEREINSETZUNG

Wer zu spät kommt, den bestraft bekanntlich das Leben. Bei Finanzgerichtsprozessen gibt es allerdings eine Hintertür – die sog. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Macht eine Person glaubhaft, dass sie eine Frist unverschuldet versäumt hat, darf das Gericht die Uhr per Wiedereinsetzung zurückdrehen. Die Fristversäumnis wird dadurch unbeachtlich, so dass das eigentliche Anliegen in der…

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